Ich wohne in einem Nicht-EU-Land und möchte mein Bike oder Bike-Komponenten in den Canyon Service schicken. Was muss ich beim Import in die EU beachten?
Wenn du dein Bike oder Bike-Komponenten aus einem Nicht-EU-Land in den Canyon Service schickst, werden in der Regel Einfuhrabgaben wie Zölle und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Innerhalb des Gewährleistungszeitraums übernehmen wir alle anfallende Steuern und Einfuhrgebühren, wenn du dein Bike an uns zurückschickst. Außhalb der Gewährleistung, das bedeutet bei einem Garantiefall, Inspektion oder Servicearbeiten, stellen wir dir die anfallenden Kosten in Rechnung.
Eine zollfreie Abfertigung als Rückware von Produkten aus einem Nicht-EU-Land an ein Canyon Servicecenter innerhalb der EU ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Die ursprüngliche Ausfuhr der Ware ist vor maximal 3 Jahren erfolgt.
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Die ursprüngliche Ausfuhr muss belegt werden können (Ausgangsvermerk, Ausfuhrkassenzettel oder Rechnung mit Zollstempel).
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Die Ware kommt aus dem ursprünglichen Lieferland zurück.