Unterschiede E-Bike vs. Pedelec - Was ist ein Pedelec?
Der Begriff E-Bike ist allgegenwärtig, aber was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?
Vorweggenommen: Eine eindeutige Abgrenzung der Begriffe E-Bike und Pedelec ist schwierig, da sich allgemeiner Sprachgebrauch und Definitionen aus Richtlinien und Verordnungen nicht decken.
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec ist im Grunde das klassische E-Bike, welches wir alle kennen. Der Motor setzt ein, sobald der Fahrer in die Pedale tritt und unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Der Begriff E-Bike hat sich für diese Art von Elektrofahrrad durchgesetzt, ist faktisch aber nicht korrekt. Ein Pedelec gilt als normales Fahrrad und benötigt daher kein Kennzeichen, keine Versicherung und auch eine Helmpflicht besteht nicht. Der Begriff Pedelec steht für pedal electric cycle.
Was ist ein E-Bike?
Das E-Bike fährt auf Knopfdruck und liefert Motorunterstützung ohne Zutun des Fahrers. Als Fahrrad gilt das E-Bike nur, wenn es nicht schneller als 6 km/h fahren kann. Darüber hinaus gilt es dann bereits als Kraftfahrzeug und man benötigt eine Betriebserlaubnis, eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein je nach Geschwindigkeit des E-Bikes und ein Versicherungskennzeichen mit der dazugehörigen Versicherung. Ein E-Bike, das schneller als 6 km/h fährt, ohne Betriebserlaubnis, Führerschein und Versicherung zu fahren gilt in Deutschland als Straftat und wird strafrechtlich verfolgt.
Was ist ein S-Pedelec?
Das S-Pedelec ist ein schnelles Pedelec, welches mit seinem Motor bis zu 45 km/h unterstützt. Obwohl selbst in die Pedale getreten werden muss, gilt das S-Pedelec aufgrund seiner Geschwindigkeit als Kraftfahrzeug und benötigt daher ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein und eine Betriebserlaubnis. Hinzu kommt eine Helmpflicht sowie das Verbot Radwege zu benutzen.
Die Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike & S-Pedelec
In Stichpunkten zusammengefasst ist der Unterschied folgender:
-
Bei einem Pedelec muss selbst in die Pedale getreten werden.
-
Pedelecs unterstützen mit ihrer Motorleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
-
Das Pedelec gilt als Fahrrad, so dass weder eine Betriebserlaubnis, noch ein Führerschein oder eine Versicherung notwendig sind.
-
Es besteht keine Helmpflicht beim Pedelec.
-
Das E-Bike unterstützt auf Knopfdruck.
-
Ab 6 km/h Geschwindigkeit gilt das E-Bike als Kraftfahrzeug.
-
Kraftfahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis, eine Versicherung und einen Führerschein/Prüfbescheinigung.
-
Fahren von E-Bikes ohne Betriebserlaubnis, Versicherung und Führerschein/Prüfbescheinigung ist eine Straftat.
-
S-Pedelec = schnelles Pedelec.
-
Bei einem S-Pedelec muss selbst in die Pedale getreten werden.
-
Motorunterstützung bis 45 km/h.
-
Das S-Pedelec gilt ebenfalls als Kraftfahrzeug, so dass eine Versicherung bzw. ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis, ein Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren möglich) und ein Helm verpflichtend sind.
-
Das S-Pedelec verfügt über einen Rückspiegel und eine Hupe.
-
S-Pedelecs verfügen über eine fest verbaute Lichtanlage.
E-Bike & Pedelec: Was ist rechtlich zu beachten?
In den vorherigen Abschnitten hast du bereits gelesen, dass die im Alltag genutzte Definition E-Bike nur in den seltensten Fällen zutreffend ist. Auch wir bei Canyon verkaufen eigentlich Pedelecs. Somit hast du auch keine rechtlichen Hürden zu beachten, wenn du mit einem Canyon Elektrofahrrad unterwegs bist.
Für normale E-Bikes die bis 25 km/h unterstützen gibt es keine Helmpflicht. Wir empfehlen dir aber genau wie bei einem Fahrrad immer einen Fahrradhelm zu tragen.
Für alle Kraftfahrzeuge (S-Pedelecs, E-Bikes ab 6 km/h) gilt eine Helmpflicht.
Bei Unterstützung bis 25 km/h zählt das E-Bike/Pedelec als Fahrrad. Du brauchst keine Zulassung oder Versicherung.
Ein S-Pedelec müsste bei der Versicherung angemeldet werden. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend, wer möchte kann auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Nur E-Bikes die auf Knopfdruck unterstützen fallen in die Kategorie der Mofas und benötigen einen Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen.
E-Bikes über 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h fallen in die Kategorie der Kleinkrafträder und du benötigst für das Führen einen entsprechenden Führerschein der Klasse AM. Mit einem Autoführerschein darfst du ein Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen.
Wie bereits erwähnt zählt ein E-Bike/Pedelec das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt als Fahrrad. Die Nutzung von Radwegen ist natürlich erlaubt.
E-Bikes über 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h dürfen nur auf der Straße fahren und Radwege nicht benutzen.
Entdecke unsere E-Bikes
Hat dieser Artikel geholfen?
Danke für dein Feedback